Ethisches Selbstverständnis


Die nachfolgenden ethischen Grundsätze des Bundesverband Mediation  sind für mich verbindlich:


Menschenbild

In jedem Menschen ist das Potential zum Umgang mit und zur Lösung eigener Konflikte vorhanden. Wir vertrauen in unsere und die Kompetenz der Parteien zur kreativen Gestaltung und Verständigung im Konflikt. Wir anerkennen die Autonomie jedes Beteiligten, respektieren die Einzigartigkeit eines jeden und gleichzeitig die Vielfalt der Unterschiede, in denen wir ein besonderes Potential sehen.


Verantwortung

Wir respektieren und fördern als MediatorInnen die Selbstverantwortlichkeit aller Beteiligten. Wir sind uns unserer Verantwortung für den geschützten Rahmen bewusst, der den Konfliktparteien das Sicheinlassen auf den Prozess der Lösungssuche ermöglicht und ermutigen sie, die Verantwortung für den von ihnen eingebrachten Inhalt und die zu erarbeiteten Vereinbarungen zu übernehmen.


Geschützter Rahmen

Wir schaffen und wahren den geschützten Rahmen , der den Konfliktparteien ermöglicht, sich auf den Prozess der Lösungssuche einzulassen und Gewalt ausschließt.


Allparteilichkeit und Fairness

Wir nehmen die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt wahr. Wir achten auf Machtunterschiede und geben jeder Partei die Zeit und die Aufforderung, ihre Sache vollständig darzustellen. Wir stellen sicher, daß jede Konfliktpartei sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche klar werden kann.


Offenheit

Als MediatorInnen sind wir ruhig und aufmerksam, und ermutigen die Streitparteien zu offener und direkter Aussprache, zu gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung.


Einfühlung und Ermutigung der Konfliktparteien

Wir fühlen uns in die Konfliktparteien ein und achten das gesamte Spektrum der Gefühle aller Beteiligten. Wir fördern die gegenseitige Einfühlung der Konfliktparteien und ermutigen sie, ihren Konflikt gemeinsam auszutragen.


Vertraulichkeit und Vertrauen

Alles was wir in der Mediation erfahren, behandeln wir respektvoll und vertraulich. Wir vereinbaren mit den Konfliktparteien, daß sie uns im Falle eines Gerichtsprozesses nicht als Zeugen für Tatsachen benennen dürfen, die uns im Verlauf des Mediationsverfahrens bekannt worden sind. Durch unsere Integrität und Aufrichtigkeit stärken wir das Vertrauen der Konfliktparteien in das Verfahren der Mediation und die Erreichbarkeit einer Lösung für ihren Konflikt.


Freiwilligkeit

Wir gewährleisten die freiwillige Teilnahme aller Konfliktparteien an der Mediation, indem wir sie vollständig über das Verfahren der Mediation informieren und sie auf dessen Möglichkeiten und Grenzen hinweisen. Mit welchem Ergebnis und zu welchem Zeitpunkt sie den Mediationsprozeß beenden wollen, bleibt ausschließlich den Konfliktparteien überlassen.


Eigenes Verhalten im Konflikt

Wir sind bereit, Kritik entgegenzunehmen und im eigenen Konflikt diesen in einer Mediation zu bearbeiten.


Professionalität

Wir verpflichten uns, durch sorgfältige Vorbereitung die Interessen der Konfliktparteien bestmöglich zu wahren. Wenn wir erkennen, daß eine parteiliche Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, weisen wir sie darauf hin und ermutigen sie, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Erkennen wir, daß unsere Allparteilichkeit nicht mehr gewährleistet ist, verpflichten wir uns, diese unter Zuhilfenahme von professioneller Unterstützung wieder zu gewinnen bzw. die Mediation an eine Kollegin/ einen Kollegen weiterzuleiten.


Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Selbstreflexion und Supervision, Coaching oder kollegialer Beratung und bilden uns regelmäßig fort, um unsere Qualität zu sichern.


Diese ethischen Grundsätze hat der Bundesverband Mediation als verbindlich verabschiedet.

© Bundesverband Mediation e.V.

Sitz: Minden, Geschäftsstelle: Kirchweg 80, 34119 Kassel, Tel. 0561-7396413